Die Geschichte des Unteren Turms

Der Turm diente auch dem Strafvollzug. Die „Turmstrafe“ – verschärft bei Wasser und Brot – war in früheren Jahrhunderten eine vom Stadtgericht häufig ausgesprochene Freiheitsstrafe. Die Gefangenen beaufsichtigte der Turmwächter, der auch Durchreisende kontrollierte, die Glocke zu den vorgeschriebenen Zeiten und bei Gefahr läutete und die Tore bei Einbruch der Dunkelheit schloss.

Um 1860 sollte der Turm abgebrochen werden. Dass er heute noch steht, ist der Königlich Preußischen Regierung zu verdanken. Auf Veranlassung von König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen erfolgte statt des Abbruchs die Ausbesserung der Fundamente.

Als im Jahr 1862 durch den Bau der Neustraße der meiste Verkehr an der Stadt vorbeigeführt wurde, stellte der Untere Turm kein Verkehrshindernis mehr dar und blieb Hechingen als ein Wahrzeichen erhalten.

Der Untere Turm legt heute auch Zeugnis ab von den Eingemeindungen im Zuge der Gemeindereform von 1972. In seinem Durchgang sind die in Stein gehauenen Wappen der acht früher selbständigen Gemeinden und heutigen Hechinger Stadtteile Bechtoldsweiler, Beuren, Boll, Schlatt, Sickingen, Stein, Stetten und Weilheim angebracht.